AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Foto-Aufträge und Foto-Lieferungen, die über der Internetseite www.maXarios.com zustande kommen oder aus einer Geschäftsbeziehung entspringen, die über die Internetseite www.maXarios.com zustande gekommen ist.

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Fotografen für Foto-Aufträge und Foto-Lieferungen, die über der Internetseite www.maXarios.com zustande kommen oder aus einer Geschäftsbeziehung entspringen, die über die Internetseite www.maXarios.com zustande gekommen ist.
2. Sie gelten spätestens bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Fotografen als mitvereinbart.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz) handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig aufzubewahren und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen zu vereinbaren Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
–   jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
–  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. II 4. AGB dient,
–  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
–  jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
–  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur gestattet nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] Foto: Nachname des Fotografen und dem Zusatz: - www.maXarios.com. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur im vertraglich gestatten Rahmen erlaubt und nur unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk besteht aus dem Nachnamen des jeweiligen Fotografen und dem Zusatz: - www.maXarios.com.

IV. Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen,  Objekten oder Abbildungen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter durch die Nutzung verletzt werden. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

V. Honorare

1a. Es gilt das vereinbarte Honorar. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten als vereinbart die veröffentlichten Preise auf der Internetseite www.maXarios.com. Im Zweifelsfall und in den nicht geregelten Fällen bestimmt sich das Honorar nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
1b. Als Genießer der Kleinunternehmerregelung ist dem Fotograf eine Mehrwertsteuer des Honorars nicht zu zahlen. Eine Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung entsprechend nicht ausgewiesen.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Sofern nichts anders vereinbart ist, sind die durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1a. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 30,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Das Honorar ist fällig bei Aufträgen mit der Erfüllung des Auftrages, bei Bestellungen mit der Lieferung der Fotos. Spätestens fünf Tage nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Rechnung wird per Email als Pdf Dokument verschickt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich verlangt, wird eine Kopie der Rechnung nicht nachträglich per Post zugeschickt.

VI. Löschen des überlassenen Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zu löschen. Ein Belegexemplare ist dem Fotografen unaufgefordert zu schicken. Eine Verlängerung der drei-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Löschung des Bildmaterials ist für die Zeit nach Ablauf der in VI. AGB gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von EURO 0,50 pro Tag und Bild.
4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VIII. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.